Hinweise zur Mund-Nasen-Bedeckung von gehörlosen, schwerhörigen und spätertaubten Menschen
Für gehörlose und schwerhörige Menschen stellt der Mund-Nasen-Schutz bei der Verständigung mit anderen eine Barriere dar. Deshalb gelten für sie besondere Regeln bezüglich der derzeitigen "Maskenpflicht". Und nicht-gehörlose Menschen sollten darum wissen, um in der Kommunikation mit Menschen mit Höreinschränkungen unnötige Barrieren zu vermeiden.
Das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein hat hierfür entsprechende Hinweise herausgegeben.